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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 71720 Obere Ölmühle

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Zuständige Behörde für 71720 Obere Ölmühle

Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 71720 Obere Ölmühle ist:

Amtsgericht Marbach

Justiz-Id: B2305


  • Behörde: Amtsgericht Marbach
  • Anschrift: Strohgasse 3, 71672 Marbach am Neckar
  • Postanschrift: Postfach 11 13, 71666 Marbach am Neckar
  • Telefon: 07144 8557-0
  • Fax: 07144 8557-60
  • E-Mail: poststelle@agmarbach.justiz.bwl.de

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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.