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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 72669 Unterensingen

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Zuständige Behörde für 72669 Unterensingen

Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 72669 Unterensingen ist:

Amtsgericht Nürtingen

Justiz-Id: B2607


  • Behörde: Amtsgericht Nürtingen
  • Anschrift: Neuffener Straße 28, 72622 Nürtingen
  • Postanschrift: Neuffener Straße 28, 72622 Nürtingen
  • Telefon: 07022 9225-0
  • Fax: 07022 9225-100
  • E-Mail: poststelle@agnuertingen.justiz.bwl.de

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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.