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Zuständige Behörde für 83546 Au
Angelegenheit: zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG in 83546 Au ist:
Landgericht München I
Justiz-Id: D2600
- Behörde: Landgericht München I
- Anschrift: Prielmayerstraße 7, 80335 München
- Postanschrift: 80316 München
- Telefon: 089 5597-03
- Fax: 089 5597-2991
- E-Mail: poststelle@lg-m1.bayern.de
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Zentrale Berufungskammern nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gemäß § 72 Abs. 2 GVG sind spezielle Kammern bei bestimmten Landgerichten, die für Berufungsverfahren in Wohnungseigentumssachen zuständig sind. Diese Kammern befassen sich mit rechtlichen Streitigkeiten, die das Wohnungseigentum betreffen, wie z. B. Auseinandersetzungen über Eigentümerversammlungen, Hausgeldzahlungen oder bauliche Veränderungen. Die Einrichtung zentraler Berufungskammern soll eine einheitliche Rechtsprechung in diesen spezialisierten Bereichen sicherstellen und eine qualifizierte Bearbeitung der Fälle gewährleisten.