Suche nach Angelegenheit
Mit der Suche nach Angelegenheit finden Sie schnell das für Ihre Zwecke und Adresse korrekte Amt.
Zuständige Behörde für 67273 Bobenheim
Angelegenheit: zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG in 67273 Bobenheim ist:
Landgericht Landau in der Pfalz
Justiz-Id: T3300
- Behörde: Landgericht Landau in der Pfalz
- Anschrift: Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz
- Postanschrift: Postfach 15 20, 76825 Landau in der Pfalz
- Telefon: 06341 22-0
- Fax: 06341 22-388
- E-Mail: lgld@zw.jm.rlp.de
Hier Produkte bestellen
Zentrale Berufungskammern nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gemäß § 72 Abs. 2 GVG sind spezielle Kammern bei bestimmten Landgerichten, die für Berufungsverfahren in Wohnungseigentumssachen zuständig sind. Diese Kammern befassen sich mit rechtlichen Streitigkeiten, die das Wohnungseigentum betreffen, wie z. B. Auseinandersetzungen über Eigentümerversammlungen, Hausgeldzahlungen oder bauliche Veränderungen. Die Einrichtung zentraler Berufungskammern soll eine einheitliche Rechtsprechung in diesen spezialisierten Bereichen sicherstellen und eine qualifizierte Bearbeitung der Fälle gewährleisten.