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zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG in 67273 Bobenheim

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Zuständige Behörde für 67273 Bobenheim

Angelegenheit: zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG in 67273 Bobenheim ist:

Landgericht Landau in der Pfalz

Justiz-Id: T3300


  • Behörde: Landgericht Landau in der Pfalz
  • Anschrift: Marienring 13, 76829 Landau in der Pfalz
  • Postanschrift: Postfach 15 20, 76825 Landau in der Pfalz
  • Telefon: 06341 22-0
  • Fax: 06341 22-388
  • E-Mail: lgld@zw.jm.rlp.de

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Zentrale Berufungskammern nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gemäß § 72 Abs. 2 GVG sind spezielle Kammern bei bestimmten Landgerichten, die für Berufungsverfahren in Wohnungseigentumssachen zuständig sind. Diese Kammern befassen sich mit rechtlichen Streitigkeiten, die das Wohnungseigentum betreffen, wie z. B. Auseinandersetzungen über Eigentümerversammlungen, Hausgeldzahlungen oder bauliche Veränderungen. Die Einrichtung zentraler Berufungskammern soll eine einheitliche Rechtsprechung in diesen spezialisierten Bereichen sicherstellen und eine qualifizierte Bearbeitung der Fälle gewährleisten.