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Zuständige Behörde für 10315 Berlin
Angelegenheit: zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit zentrale Berufungskammern WEG, § 72 Abs. 2 GVG in 10315 Berlin ist:
Landgericht Berlin II - Landgericht für Zivilsachen -
Justiz-Id: F6529
- Behörde: Landgericht Berlin II - Landgericht für Zivilsachen -
- Anschrift: Littenstraße 12 - 17, 10179 Berlin
- Postanschrift: Littenstraße 12 - 17, 10179 Berlin
- Telefon: 030 9023-0
- Fax: 030 9023-2223
- E-Mail: -
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Zentrale Berufungskammern nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gemäß § 72 Abs. 2 GVG sind spezielle Kammern bei bestimmten Landgerichten, die für Berufungsverfahren in Wohnungseigentumssachen zuständig sind. Diese Kammern befassen sich mit rechtlichen Streitigkeiten, die das Wohnungseigentum betreffen, wie z. B. Auseinandersetzungen über Eigentümerversammlungen, Hausgeldzahlungen oder bauliche Veränderungen. Die Einrichtung zentraler Berufungskammern soll eine einheitliche Rechtsprechung in diesen spezialisierten Bereichen sicherstellen und eine qualifizierte Bearbeitung der Fälle gewährleisten.