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Zuständige Behörde für 01945 Frauendorf
Angelegenheit: Vereinsregistersachen
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Vereinsregistersachen in 01945 Frauendorf ist:
Amtsgericht Cottbus - Vereinsregister -
Justiz-Id: G1103
- Behörde: Amtsgericht Cottbus - Vereinsregister -
- Anschrift: Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus
- Postanschrift: Postfach 10 06 42, 03006 Cottbus
- Telefon: 0355 63720
- Fax: 0355 6372200
- E-Mail: diragcb@agcb.brandenburg.de
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Vereinsregistersachen betreffen rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Vereinsregister. Dieses Register erfasst eingetragene Vereine (e. V.), ihre Satzungen, Vorstandsmitglieder und wichtige Änderungen wie Namensänderungen, Satzungsänderungen oder die Auflösung des Vereins. Typische Vereinsregistersachen umfassen die Eintragung neuer Vereine, Änderungen in der Vorstandsbesetzung, Satzungsänderungen sowie die Löschung von Vereinen aus dem Register. Diese Vorgänge werden bei den Registergerichten, in der Regel den Amtsgerichten, durchgeführt. Ziel der Vereinsregistersachen ist es, Transparenz und Rechtssicherheit für Vereinsmitglieder und Dritte sicherzustellen, indem verlässliche Informationen über Vereine öffentlich zugänglich gemacht werden.