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Zuständige Behörde für 99759 Großlohra
Angelegenheit: Berichtigung Eintrag Personenstandsregister
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Berichtigung Eintrag Personenstandsregister in 99759 Großlohra ist:
Amtsgericht Nordhausen
Justiz-Id: Y1111
- Behörde: Amtsgericht Nordhausen
- Anschrift: Rudolf-Breitscheid-Straße 6, 99734 Nordhausen
- Postanschrift: Postfach 10 01 51, 99721 Nordhausen
- Telefon: 03631 4220
- Fax: 03631 42210
- E-Mail: agndh.poststelle@justiz.thueringen.de
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Berichtigung Eintrag Personenstandsregister bezieht sich auf das rechtliche Verfahren zur Korrektur fehlerhafter oder unvollständiger Einträge in Personenstandsregistern, wie z. B. Geburts-, Heirats- oder Sterberegistern. Solche Berichtigungen können notwendig werden, wenn beispielsweise Schreibfehler, falsche Angaben oder Veränderungen im Personenstand (wie die Änderung des Namens nach einer Adoption oder Geschlechtsanpassung) vorliegen. Die Berichtigung erfolgt in der Regel durch Antrag beim zuständigen Standesamt, und gegebenenfalls können auch Gerichte eingeschaltet werden, um die Korrektur zu veranlassen. Ziel der Berichtigung ist es, die Richtigkeit und Vollständigkeit der amtlichen Registereinträge zu gewährleisten, da diese als offizielle Nachweise für persönliche und rechtliche Angelegenheiten dienen.