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Berichtigung Eintrag Personenstandsregister in 39218 Schönebeck (Elbe)

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Zuständige Behörde für 39218 Schönebeck (Elbe)

Angelegenheit: Berichtigung Eintrag Personenstandsregister


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Berichtigung Eintrag Personenstandsregister in 39218 Schönebeck (Elbe) ist:

Amtsgericht Schönebeck

Justiz-Id: W1213


  • Behörde: Amtsgericht Schönebeck
  • Anschrift: Friedrichstraße 96, 39218 Schönebeck (Elbe)
  • Postanschrift: Postfach 15 51, 39212 Schönebeck (Elbe)
  • Telefon: 03928 7820
  • Fax: 03928 782 20144
  • E-Mail: ag-sbk@justiz.sachsen-anhalt.de

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Berichtigung Eintrag Personenstandsregister bezieht sich auf das rechtliche Verfahren zur Korrektur fehlerhafter oder unvollständiger Einträge in Personenstandsregistern, wie z. B. Geburts-, Heirats- oder Sterberegistern. Solche Berichtigungen können notwendig werden, wenn beispielsweise Schreibfehler, falsche Angaben oder Veränderungen im Personenstand (wie die Änderung des Namens nach einer Adoption oder Geschlechtsanpassung) vorliegen. Die Berichtigung erfolgt in der Regel durch Antrag beim zuständigen Standesamt, und gegebenenfalls können auch Gerichte eingeschaltet werden, um die Korrektur zu veranlassen. Ziel der Berichtigung ist es, die Richtigkeit und Vollständigkeit der amtlichen Registereinträge zu gewährleisten, da diese als offizielle Nachweise für persönliche und rechtliche Angelegenheiten dienen.