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Berichtigung Eintrag Personenstandsregister in 24568 Kaltenkirchen

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Zuständige Behörde für 24568 Kaltenkirchen

Angelegenheit: Berichtigung Eintrag Personenstandsregister


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Berichtigung Eintrag Personenstandsregister in 24568 Kaltenkirchen ist:

Amtsgericht Norderstedt

Justiz-Id: X1526


  • Behörde: Amtsgericht Norderstedt
  • Anschrift: Rathausallee 80, 22846 Norderstedt
  • Postanschrift: Rathausallee 80, 22846 Norderstedt
  • Telefon: 040 52606-0
  • Fax: 040 52606-222
  • E-Mail: verwaltung@ag-norderstedt.landsh.de

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Berichtigung Eintrag Personenstandsregister bezieht sich auf das rechtliche Verfahren zur Korrektur fehlerhafter oder unvollständiger Einträge in Personenstandsregistern, wie z. B. Geburts-, Heirats- oder Sterberegistern. Solche Berichtigungen können notwendig werden, wenn beispielsweise Schreibfehler, falsche Angaben oder Veränderungen im Personenstand (wie die Änderung des Namens nach einer Adoption oder Geschlechtsanpassung) vorliegen. Die Berichtigung erfolgt in der Regel durch Antrag beim zuständigen Standesamt, und gegebenenfalls können auch Gerichte eingeschaltet werden, um die Korrektur zu veranlassen. Ziel der Berichtigung ist es, die Richtigkeit und Vollständigkeit der amtlichen Registereinträge zu gewährleisten, da diese als offizielle Nachweise für persönliche und rechtliche Angelegenheiten dienen.