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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 85376 Giggenhausen

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Zuständige Behörde für 85376 Giggenhausen

Angelegenheit: Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz in 85376 Giggenhausen ist:

Amtsgericht Freising

Justiz-Id: D2412


  • Behörde: Amtsgericht Freising
  • Anschrift: Domberg 20, 85354 Freising
  • Postanschrift: Postfach 11 42, 85311 Freising
  • Telefon: 08161 180-01
  • Fax: 08161 180-235
  • E-Mail: poststelle@ag-fs.bayern.de

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Angelegenheiten nach dem Auslandsunterhaltsgesetz beziehen sich auf rechtliche Verfahren, die sich mit der Durchsetzung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im internationalen Kontext befassen. Diese Verfahren kommen zur Anwendung, wenn Unterhaltsverpflichtungen zwischen Parteien bestehen, die in unterschiedlichen Ländern leben. Das Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) regelt die rechtliche Grundlage für die Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Unterhaltstiteln in Deutschland sowie für die Durchsetzung deutscher Unterhaltsansprüche im Ausland. Ziel dieser Angelegenheiten ist es, eine effektive Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu gewährleisten, um sicherzustellen, dass Unterhaltsansprüche auch über nationale Grenzen hinweg erfüllt werden können.