slot gacor
slot gacor
slot gacor
slot gacor
slot gacor
slot gacor
slot gacor
Allgemeiner Gerichtsstand in 63110 Rodgau

Suche nach Angelegenheit

Mit der Suche nach Angelegenheit finden Sie schnell das für Ihre Zwecke und Adresse korrekte Amt.

Zuständige Behörde für 63110 Rodgau

Angelegenheit: Allgemeiner Gerichtsstand


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Allgemeiner Gerichtsstand in 63110 Rodgau ist:

Amtsgericht Seligenstadt

Justiz-Id: M1117


  • Behörde: Amtsgericht Seligenstadt
  • Anschrift: Klein Welzheimer Straße 1, 63500 Seligenstadt
  • Postanschrift: Postfach 11 64, 63487 Seligenstadt
  • Telefon: 06182 931-0
  • Fax: 06182 931-150
  • E-Mail: verwaltung@ag-seligenstadt.justiz.hessen.de

Hier Produkte bestellen
Der "Allgemeine Gerichtsstand" bezeichnet im deutschen Recht den Ort, an dem eine Person oder ein Unternehmen grundsätzlich verklagt werden kann. Für natürliche Personen ist dies in der Regel der Wohnsitz, während es für juristische Personen (z. B. Unternehmen) der Sitz der Verwaltung ist. Der allgemeine Gerichtsstand dient als Standardregelung zur Bestimmung des zuständigen Gerichts, sofern keine besonderen Gerichtsstände oder vertragliche Vereinbarungen bestehen. Er gewährleistet, dass Klagen an einem vorhersehbaren und rechtlich geregelten Ort erhoben werden können.