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Registergericht (Partnerschaftsregister): zuständige Stelle finden

Postleitzahl oder Ort eingeben – Sie sehen das zuständige Amtsgericht mit Anschrift, Telefon und Kontakt. Grundlage ist das Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz mit 50 Stellen bundesweit.

Wer ist zuständig?

  • Welche Stelle

    Die Register führt das Amtsgericht als Registergericht, häufig zentral für mehrere Amtsgerichtsbezirke.

  • Welcher Ort zählt

    Zuständig ist das Registergericht, in dessen Bezirk das Unternehmen, die Partnerschaft oder der Verein seinen Sitz hat.

Einsicht in die Register ist kostenlos über das gemeinsame Registerportal der Länder möglich: handelsregister.de.

Zuständige Stellen nach Bundesland

Alle Stellen für „Registergericht (Partnerschaftsregister)“ – mit Anschrift, Telefon und ihren Zuständigkeiten.

Baden-Württemberg · 4 Stellen
Bayern · 23 Stellen
Berlin · 1 Stelle
Brandenburg · 4 Stellen
Bremen · 1 Stelle
Hamburg · 1 Stelle
Hessen · 1 Stelle
Mecklenburg-Vorpommern · 4 Stellen
Niedersachsen · 1 Stelle
Nordrhein-Westfalen · 1 Stelle
Rheinland-Pfalz · 2 Stellen
Saarland · 1 Stelle
Sachsen · 3 Stellen
Sachsen-Anhalt · 1 Stelle
Schleswig-Holstein · 1 Stelle
Thüringen · 1 Stelle

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, Stand 2024. Angaben ohne Gewähr.