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Partnerschaftsregistersachen in 67259 Beindersheim

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Zuständige Behörde für 67259 Beindersheim

Angelegenheit: Partnerschaftsregistersachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Partnerschaftsregistersachen in 67259 Beindersheim ist:

Amtsgericht Zweibrücken - Partnerschaftsregister -

Justiz-Id: T3403V


  • Behörde: Amtsgericht Zweibrücken - Partnerschaftsregister -
  • Anschrift: Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken
  • Postanschrift: Postfach 14 41, 66464 Zweibrücken
  • Telefon: 06332 805-0
  • Fax: 06332 805-198
  • E-Mail: agzw@zw.jm.rlp.de

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\nPartnerschaftsregistersachen betreffen rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Partnerschaftsregister. Dieses Register enthält Informationen über Partnerschaftsgesellschaften, insbesondere von Freiberuflern wie Anwälten, Architekten oder Steuerberatern, die sich zur Ausübung ihres Berufs zusammengeschlossen haben. Zu den typischen Partnerschaftsregistersachen gehören die Eintragung neuer Partnerschaften, Änderungen in der Zusammensetzung der Partner, Änderungen des Namens oder des Sitzes der Partnerschaft sowie die Auflösung und Löschung der Partnerschaft. Diese Angelegenheiten werden bei den zuständigen Registergerichten bearbeitet, um Transparenz und rechtliche Sicherheit im Berufs- und Geschäftsverkehr zu gewährleisten.