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Flurbereinigungssachen in 38875 Oberharz am Brocken

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Zuständige Behörde für 38875 Oberharz am Brocken

Angelegenheit: Flurbereinigungssachen


Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Flurbereinigungssachen in 38875 Oberharz am Brocken ist:

Amtsgericht Wernigerode

Justiz-Id: W1218


  • Behörde: Amtsgericht Wernigerode
  • Anschrift: Rudolf-Breitscheid-Straße 8, 38855 Wernigerode
  • Postanschrift: Postfach 10 12 61, 38842 Wernigerode
  • Telefon: 03943 5310
  • Fax: 03943 531140
  • E-Mail: ag-wr@justiz.sachsen-anhalt.de

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Flurbereinigungssachen betreffen rechtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Neuordnung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Flächen. Ziel der Flurbereinigung ist es, die Bewirtschaftung der Grundstücke zu erleichtern, die landwirtschaftliche Struktur zu verbessern und infrastrukturelle Maßnahmen zu ermöglichen, wie den Bau von Wegen, Gewässern oder den Hochwasserschutz. Diese Verfahren werden in der Regel von den Flurbereinigungsbehörden eingeleitet und können auch Enteignungen und Entschädigungen für die betroffenen Eigentümer umfassen. Flurbereinigungssachen zielen darauf ab, die wirtschaftliche Nutzung der Flächen zu optimieren, die Lebens- und Arbeitsbedingungen im ländlichen Raum zu verbessern und den Naturschutz zu fördern.