Suche nach Angelegenheit
Mit der Suche nach Angelegenheit finden Sie schnell das für Ihre Zwecke und Adresse korrekte Amt.
Zuständige Behörde für 26160 Bad Zwischenahn
Angelegenheit: Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung
Die zuständige Behörde für die Angelegenheit Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung in 26160 Bad Zwischenahn ist:
Amtsgericht Westerstede
Justiz-Id: P3213
- Behörde: Amtsgericht Westerstede
- Anschrift: Wilhelm-Geiler-Straße 12 a, 26655 Westerstede
- Postanschrift: Postfach 11 20, 26641 Westerstede
- Telefon: 04488 8360
- Fax: 04488 836101
- E-Mail: agwst-poststelle@justiz.niedersachsen.de
Hier Produkte bestellen
Anweisung Standesamt Vornahme einer Amtshandlung bezieht sich auf eine offizielle Anordnung oder Weisung, die ein Standesamt erhält, um eine bestimmte Amtshandlung durchzuführen. Dies kann beispielsweise die Ausstellung von Urkunden, die Eintragung von Lebenspartnerschaften, die Beurkundung von Geburten oder Todesfällen, die Durchführung von Eheschließungen oder die Änderung von Einträgen im Personenstandsregister umfassen. Solche Anweisungen können von höherer Verwaltungsbehörde oder im Rahmen gerichtlicher Entscheidungen erteilt werden. Ziel ist es, sicherzustellen, dass das Standesamt ordnungsgemäß handelt und die gesetzlichen Vorgaben sowie individuellen Entscheidungen oder Anordnungen korrekt umsetzt, um die Rechte und Pflichten der Bürger zu wahren.