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Kammer für Handelssachen: zuständige Stelle finden

Postleitzahl oder Ort eingeben – Sie sehen das zuständige Landgericht mit Anschrift, Telefon und Kontakt. Grundlage ist das Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz mit 117 Stellen bundesweit.

Wer ist zuständig?

  • Welche Stelle

    Kammern für Handelssachen sind Spruchkörper beim Landgericht für bestimmte Streitigkeiten unter Kaufleuten (§§ 93, 95 GVG). Vor ihnen wird nur verhandelt, wenn eine Partei das beantragt (§§ 96, 98 GVG).

  • Welcher Ort zählt

    Eine Klage gehört grundsätzlich an das Gericht am Wohnsitz bzw. Sitz des Beklagten (allgemeiner Gerichtsstand, §§ 12, 13, 17 ZPO). Für manche Streitigkeiten gibt es besondere Gerichtsstände.

Zuständige Stellen nach Bundesland

Alle Stellen für „Kammer für Handelssachen“ – mit Anschrift, Telefon und ihren Zuständigkeiten.

Baden-Württemberg · 19 Stellen
Bayern · 22 Stellen
Berlin · 1 Stelle
Brandenburg · 4 Stellen
Bremen · 1 Stelle
Hamburg · 1 Stelle
Hessen · 10 Stellen
Mecklenburg-Vorpommern · 4 Stellen
Niedersachsen · 10 Stellen
Nordrhein-Westfalen · 19 Stellen
Rheinland-Pfalz · 8 Stellen
Saarland · 1 Stelle
Sachsen · 5 Stellen
Sachsen-Anhalt · 4 Stellen
Schleswig-Holstein · 4 Stellen
Thüringen · 4 Stellen

Quelle: Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz, Stand 2024. Angaben ohne Gewähr.